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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Vermittlung von Busreisen und sonstigen Reiseleistungen:


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Reisebüro und dem Kunden geschlossenen Verträge sowie für sämtliche Willenserklärungen und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen des Kunden. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.


2. Definitionen

2.1. «Reiseleistung» im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Flüge, Pauschalreisen, Busreisen, Beherbergungen, Überlassung eines Mietwagens und ähnliche Leistungen.
2.2. «Veranstalter» sind alle Reiseveranstalter, Fluggesellschaften, Busunternehmen und sonstigen Anbieter, die Reiseleistungen erbringen.
2.3. «Reisebüro» ist das in Ziffer 3 genannte Unternehmen, mit dem der Vermittlungsvertrag abgeschlossen wird bzw. abgeschlossen werden soll.


3. Vertragspartner

Mit dem Ausfüllen und Absenden des Buchungsformulars beauftragen Sie das Unternehmen

EURO-BILET (Web: euro-bilet.de, euro-bilet.ru, euro-bilet.com.ua)
Inh. Ihar Ramanau

Postfach 3301
38633 Goslar
USt.-ID: DE 266 107 255

mit der Vermittlung eines Vertrages über eine Reiseleistung.


4. Vertragsgegenstand

4.1. Gegenstand des Vermittlungsvertrages ist die Vermittlung eines Vertragsschlusses des Kunden mit dem jeweiligen Veranstalter über die in der Buchung aufgeführte Reiseleistung durch das Reisebüro.
4.2. Das Reisebüro erbringt Reiseleistungen nicht selbst. Im Falle einer Buchung kommt ein Vertrag über die Reiseleistung direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Diesem Vertrag liegen die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters zugrunde. Für einzelne Reiseleistungen können besondere Regelungen und Einschränkungen gelten.
4.3. Die Abwicklung des Vertrages über die Reiseleistung erfolgt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter. Mängel der Reiseleistung sind gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.


5. Vertragsschluss

5.1. Durch das Absenden des ausgefüllten Buchungsformulars gibt der Kunde gegenüber dem Reisebüro ein Angebot auf den Abschluss des Vermittlungsvertrages ab. Das Reisebüro nimmt das Angebot durch die Bestätigung der Bestellung an. Die Bestätigung erfolgt per E-Mail. Mit der Bestellungsbestätigung bestätigt das Reisebüro lediglich den Erhalt der notwendigen Informationen, um dem Kunden eine Rechnung zu senden, damit nach Bezahlung der Rechnung durch den Kunden die Bestellung ordnungsgemäß an den zuständigen Veranstalter weitergeleitet wird. Die Bestätigung bedeutet noch nicht, dass bereits ein Vertrag über die gebuchte Reiseleistung mit dem Veranstalter zustande gekommen ist.
5.2. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, nachdem der Kunde der Rechnung rechtzeitig bezahlt und eine Zahlungsbestätigung an die E-Mail-Adresse des Empfängers gesendet hat. In manchen Fällen - erst nachdem die Zahlung tatsächlich auf das Konto des Empfängers eingegangen ist.
5.3. Das Zustandekommen des Vertrages zwischen dem Kunden und dem Veranstalter über die gebuchte Reiseleistung bestimmt sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters.


6. Fremdsprachige Angebote

Bucht der Kunde Reiseleistungen, bei denen die Leistungsbeschreibung ganz oder teilweise in englischer, ukrainischer oder russischer Sprache dargestellt ist, oder in denen auf in englischer, ukrainischer oder russischer Sprache abgefasste besondere Bedingungen hingewiesen wird, erkennt er die englische, ukrainische oder russische Sprache neben der deutschen als gleichrangige Vertragssprache sowohl für den Vermittlungsvertrag als auch für den mit dem Veranstalter abzuschließenden Vertrag an.


7. Reisepreis, Zahlung

7.1. Die angegebenen Ticketpreise gelten bei Bezahlung des Tickets innerhalb von 24 Stunden. Maßgeblich sind stets die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Beförderer.
7.2. Der Preis für die bestellte Reiseleistung muss innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist vollständig bezahlt werden.


8. Vermittlungsentgelt

Soweit ein Entgelt für die Vermittlungsleistung erhoben wird, ist dieses im Preis der vermittelten Reiseleistung bereits enthalten. Es werden keine gesonderten Gebühren berechnet.


9. Preis- und Leistungsänderungen

Im Hinblick auf mögliche Änderungen des Preises für die gebuchte Reiseleistung und auf Änderungen der gebuchten Leistung wird auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters verwiesen.


10. Buchungsbestätigung, Reiseunterlagen

10.1. Der Kunde ist verpflichtet, eine ihm zugegangenen Bestellungsbestätigung, Rechnung und ihm übersandte Tickets oder sonstige Reiseunterlagen unverzüglich auf ihre Richtigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung der ausgewiesenen Reisedaten mit der getätigten Bestellung hin zu überprüfen. Stellt der Kunden Abweichungen oder sonstige Unrichtigkeiten fest, hat er den Absender (Veranstalter bzw. Reisebüro) hierauf unverzüglich hinzuweisen.
10.2. Die Tickets werden dem Kunden nach erfolgter Zahlung per E-Mail zugesandt


11. Stornierungen, Umbuchungen

11.1. Bei Stornierung der vermittelten Reiseleistung gelten grundsätzlich die Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Nach diesen Bedingungen richten sich auch die anfallenden Stornogebühren. Im Falle der Stornierung eines Linienflugs kann das Reisebüro zusätzlich zu etwaigen Stornogebühren der Veranstalter (Beförderer) eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 35,- EUR pro Ticket erheben. Zur Vermeidung erheblicher finanzieller Verluste wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
11.2. Rückerstattungen erfolgen bei Fahrten erst nach Eingang erfolgter Gutschrift durch den Veranstalter. Rückerstattungen bei stornierten Fahrten ein bis zwei Monate, im Einzelfall bis zu vier Monate dauern können.
11.3. Die Umbuchung einer Reiseleistung ist nur durch Stornierung der gebuchten und gleichzeitiger Bestellung einer anderen Reiseleistung möglich, es sei denn, der zwischen dem Kunden und dem Veranstalter geschlossener Vertrag enthält hierfür besondere Bestimmungen. Im Falle der Umbuchung eines Fahrtens kann das Reisebüro zusätzlich zu den gegebenenfalls von den Veranstaltern (Beförderer) erhobenen Gebühren eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 35,- EUR pro Ticket erheben.
11.4. Siehe «Bedingungen der Personenbeförderung» (4. Ticketkauf, Ticketrückgabe und Änderungen der darin registrierten Daten; 5. Rücktritt von der Fahrt)


12. Erstattung

12.1. Siehe «Bedingungen der Personenbeförderung» (5.3. Erstattungen)
12.2. Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die Gegenforderungen sind rechtskräftig festgestellt oder werden vom Reisebüro nicht bestritten.


13. Datenschutz

Das Reisebüro erhebt bestimmte personenbezogene Daten des Kunden und gegebenenfalls auch anderer Reisenden. Diese Daten werden für die Abwicklung des Vermittlungsvertrages und für die Anbahnung und Abwicklung des abzuschließenden Vertrages über die vom Kunden gebuchte Reiseleistung benötigt und ausschließlich zu diesen Zwecken verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe der erhobenen Daten erfolgt ausschließlich an den jeweiligen Veranstalter der gebuchten Reiseleistung.
Mehr davon: «Datenschutz».


14. Schlussbestimmungen

14.1 Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vermittlungsvertrag ergebenden oder damit im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten ist Amtsgericht Goslar.


Siehe auch «Bedingungen der Personenbeförderung»


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